Wenn die Untersuchung wichtig ist, dann muß es doch die Kasse zahlen…!“ Diesen oder ähnliche Sätze hören Deutschlands Ärzte inzwischen fast täglich. Die Kassen haben bekanntlich starke finanzielle Schwierigkeiten und bieten Ihnen deshalb inzwischen nur die zwingend notwendige Grundversorgung. Leistungen, die über diese Grundversorgung hinausgehen, werden inzwischen von den gesetzlichen Kassen nicht (mehr!) bezahlt. Dabei sind viele Untersuchungen ärztlich wünschenswert sondern auch ratsam, notwendig und wissenschaftlich eindeutig belegt!

Welche Leistung von der Kasse bezahlt wird, entscheidet nicht nur das Gesetz, sondern auch die Krankenkassen selbst! Die privaten Krankenkassen ermöglichen in der Regel einen weitaus umfangreicheren Leistungskatalog wie die Gesetzlichen. Die Kassen sehen folglich unterschiedliche Wichtigkeiten in denselben Untersuchungen und Behandlungen.

Überhaupt nicht. Genauso wie bei den Zahnärzten haben alle Patienten die Möglichkeit für die gleichen Behandlungen eine private Zuzahlung zu leisten. Ausreichende oder Bestmögliche Medizin? Entscheiden Sie, was Ihnen Ihre Gesundheit wert ist!

Die von uns angebotenen Wahlleistungen folgen ALLE den Empfehlungen des BVA (Berufsverband der Augenärzte), DOG (Deutsche ophthalmologische Gesellschaft) und BDOC (Bund deutscher Ophthalmochirurgen).

Ja, der Arzt ist verpflichtet, dem Patienten Zusatzleistungen anzubieten, die über den Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung hinausgehen. Der Arzt muss eine Ablehnung dieser Zusatzleistungen (am besten schriftlich) dokumentieren, um selbst Rechtssicherheit zu haben.

Gerne können Sie sich jederzeit eine zweite Meinung einholen. Nachgewiesenermaßen ist jedoch sinnvoller, nicht von einem Arzt zum nächsten zu gehen und Leistungen und Preise zu vergleichen. Dieses „Doktor-hopping“ macht bekanntermaßen Arzt und Patient unglücklich. Es ist vielmehr ratsamer bei „seinem“ Arzt zu bleiben und sich ihm anzuvertrauen. Eines ist uns an dieser Stelle besonders wichtig: Sie bekommen von uns ausschließlich Wahlleistungen angeboten, die ärztlich ratsam, medizinisch sinnvoll und wissenschaftlich belegt sind.

Nein, darf er nicht. Die Berechnung der Wahlleistungen unterliegen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese ist für uns Ärzte gesetzlich verpflichtend. Unabhängige Informationsquelle zu Wahlleistungen: www.augen.de

  • Grüner Star: Seit vielen Jahren schon wird die Vorsorge von den gesetzlichen Krankenkassen nicht (mehr) bezahlt.
  • Brillen und Kontaktlinsen: Viele Menschen können ohne Brille oder Kontaktlinse kaum etwas sehen und doch werden diese von den gesetzlichen Kassen in der Regel nicht (mehr) bezahlt.
  • Altersbedingte Makuladegeneration (AMD): Obwohl die AMD zu den häufigsten Erblindungsursachen in Deutschland gehört, übernehmen immer noch die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Untersuchung mit der OCT (optische Cohärenz Tomographie) nicht.
  • Diese IVOM ( intravitreale medikamentöse Injektion) wird nach langem Kampf der Augenärzte mit den Krankenkassen endlich von den meisten Kassen übernommen. Die derzeitige aktuelle Studienlage besagt: Alle 4 Wochen ist eine Funduskontrolle mit OCT-Aufnahme sinnvoll und notwendig. (siehe aktuelle Stellungnahme von der“deutschen ophthalmologischen Geselleschaft, der retinologischen Gesellschaft und dem Berufsverband der Augenärzte)
  • Operation des grauen Stars: Obwohl die Operation des grauen Stars derzeit (noch?) von den gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird, muß der Patient die wichtige Voruntersuchung zur Ausmessung des Auges mit dem sog. IOL-Master selber bezahlen

…inzwischen ist jedem Patienten bekannt, dass diese Liste wohl endlos weitergeführt werden kann. Jedoch hat jeder Patient die Möglichkeit durch Zuzahlungen nicht nur die ausreichende, sondern die bestmögliche Medizin zu bekommen!

Wenn eine Operation des grauen Stars nichts kostet, muss man ganz vorsichtig sein. Denn dann kann und darf die Voruntersuchung nur mit dem Ultraschall erfolgen. Dies ist eine Methode, die zwar von den Kassen bezahlt wird, aber völlig veraltet ist. Die Ultraschallmessung ergibt oft falsche Werte und die Wahrscheinlichkeit für eine Brille nach der OP ist deutlich höher. Viel genauer ist die Vermessung mit dem IOL-Master (=Laser). Der IOL-Master muss nur 1x im Leben vor der Operation durchgeführt werden und kann EXAKT die Länge des Auges bestimmen. Nur so kann die richtige Linse ermittelt werden, die dann in Ihr Auge eingesetzt wird.

Sowohl das Anbieten von Premiumlinsen, als auch die Anwendung des Femtolasers bei der grauen Star Operation, erfordern einen hohen Aufklärungsaufwand und ein hohes Maß an Organisation.

Nein. Augenärzte dürfen an Premiumlinsen nichts verdienen.