Laut der jährlichen Patientenbefragung der deutschen Gesellschaft für Ästhetische und Plastische Chirurgie (DGÄPC) gehört die Lidstraffung sowohl bei Frauen, als auch bei Männern zu den häufigsten Eingriffen.

Man unterscheidet zwischen der Ober- und der Unterlidstraffung. Beide werden in der Regel ambulant unter örtlicher Betäubung vorgenommen.

Bei der Oberlidstraffung wird meist das sogenannte „Schlupflid“ korrigiert. Es entsteht durch die lokale Erschlaffung der Haut und des Bindegewebes. Über eine unauffällige Narbe in der Lidumschlagsfalte wird das überschüssige Gewebe entfernt. Die Narben werden mit kleinen Wundpflastern bedeckt. Um das Risiko einer Schwellung so gering wie möglich zu halten sollte der Patient auch noch ein paar Tage nach dem Eingriff selbständig kühlen.

Bei einem Eingriff am Unterlid wird ein kleiner Schnitt von Wimpernkante bis in die Lachfalten gemacht. Von hier aus kann das ganze Unterlid behandelt werden.

Mögliche Eingriffe:

  • Harmonisierung der Fettverteilung
  • Stabilisierung des Unterhautgewebes mit gleichzeitiger Lidmuskelstraffung

Häufig werden Korrektur an Oberlid und Unterlid kombiniert.
Ob die Kosten für die Behandlung die Krankenkasse übernimmt, muss der Patient individuell bei seiner Krankenkasse in Erfahrung bringen.